Hauptverwaltung, Gebührenverwaltung
Wasserpreis:
Die Grundgebühr beträgt (zzgl. 7% USt.)
a) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn)
2,5 m3/h | netto | 72,00 / Jahr |
6 m3/h | netto | 144,00 / Jahr |
10 m3/h | netto | 288,00 / Jahr |
Verbundzähler | netto | 840,00 / Jahr |
b) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
4 m3/h | netto | 72,00 / Jahr |
10 m3/h | netto | 144,00 / Jahr |
40 m3/h | netto | 288,00 / Jahr |
Verbundzähler | netto | 840,00 / Jahr |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt netto 1,64 (zzgl. 7% USt.) Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 2,00 Euro (zzgl. 7% USt.) pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
Herstellungskostenbeitrag:
Pro qm Grundstücksfläche |
2,50 € netto zzgl. 7% USt. |
Pro qm Geschossfläche | 10,00 € netto zzgl. 7% USt. |
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Jobst,
Thomas
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09407 810 294 13 | jobst@zvw-wenzenbach.de | |||
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Funktionen dieser Person
Geschäftsleiter:
Hauptverwaltung, Gebührenverwaltung
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Zweckverband zur Wasserversorgung Wenzenbacher Gruppe
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Öffnungszeiten
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