Meldung von Änderungen der Geschoss- bzw. Grundstückfläche

01. März 2021: Bitte teilen Sie Änderungen der Grundstücksfläche oder der Geschossfläche mit.

Bitte teilen Sie uns aufgrund § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) unverzüglich mit, wenn sich die Grundstücksfläche ändert oder wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen und sich dadurch nachträglich die Geschossfläche vergrößert (z. B. durch den Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Wintergarten, Carports oder Garage oder den Bau einer fest installierten Terrrassenüberdachung). Als Beitrags- und Gebührenschuldner sind Sie verpflichtet, maßgebliche Veränderungen zu melden und über den Umfang Auskunft zu erteilen.

Derzeit werden dazu durch unseren Mitarbeiter, Herrn Winkeler, Geschoßflächenkontrollen vor Ort ohne vorherige Terminvereinbarungen durchgeführt.